Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Emergency Education

Gültig ab: 19.9.2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Kurse, Schulungen, Aus- und Weiterbildungen, Workshops sowie Dienstleistungen von Emergency Education. Mit der Anmeldung zu einem Angebot von Emergency Education anerkennen die Teilnehmenden bzw. die anmeldenden Unternehmen diese AGB als verbindlich.

2. Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung kann schriftlich, elektronisch oder mündlich erfolgen und ist verbindlich. Der Vertrag zwischen Emergency Education und der teilnehmenden Person beziehungsweise dem anmeldenden Unternehmen kommt mit der Anmeldebestätigung zustande.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Preisänderungen und Anpassungen des Angebots bleiben jederzeit vorbehalten. Für bereits bestätigte Anmeldungen gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Preise.

4. Zahlungsbedingungen

Privatpersonen

Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug behält sich Emergency Education vor, Mahngebühren sowie Verzugszinsen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zu verrechnen.

Unternehmen und Institutionen

Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug behält sich Emergency Education vor, Mahngebühren sowie Verzugszinsen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zu verrechnen.

5. Mindestteilnehmerzahl

Die Durchführung eines Kurses ist grundsätzlich ab 8 Teilnehmenden gewährleistet. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich Emergency Education vor, den Kurs zu verschieben, mit einem anderen Kurs zusammenzulegen oder abzusagen. Bereits bezahlte Kursgelder werden in diesem Fall auf einen Ersatztermin angerechnet oder auf Wunsch zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber Emergency Education sind ausgeschlossen.

6. Kursabsage oder Kursverschiebung durch Emergency Education

Emergency Education behält sich vor, Kurse aus wichtigen Gründen zu verschieben oder abzusagen. Dies gilt insbesondere bei:

  • Krankheit oder Unfall von Dozierenden
  • ungenügender Teilnehmerzahl
  • Ausfall von Kursräumlichkeiten
  • technischen Problemen
  • Sicherheitsgründen
  • höherer Gewalt

Die Teilnehmenden werden schnellstmöglich informiert. Kann ein Kurs nicht wie geplant durchgeführt werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere für Reise-, Unterkunfts-, Arbeitsausfall- oder Folgekosten, sind ausgeschlossen.

7. Höhere Gewalt

Kurse können aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt verschoben oder abgesagt werden. Dazu zählen insbesondere:

  • Pandemien oder Epidemien
  • behördliche Anordnungen
  • Naturkatastrophen
  • Krieg
  • Terrorismus
  • Streiks
  • Stromausfälle
  • IT-Ausfälle
  • sonstige unvorhersehbare Ereignisse ausserhalb des Einflussbereiches von Emergency Education

Bereits bezahlte Kursgelder werden auf einen Ersatztermin angerechnet oder auf Wunsch zurückerstattet.

8. Rücktritt und Stornierung durch Teilnehmende

Einzelanmeldungen

Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Es gelten folgende Annullierungsbedingungen:

  • bis 30 Tage vor Kursbeginn: kostenlos
  • 29 bis 15 Tage vor Kursbeginn: 50 % der Kurskosten
  • 14 Tage oder weniger vor Kursbeginn: 100 % der Kurskosten

Massgebend ist das Eingangsdatum der schriftlichen Mitteilung.

Nichterscheinen

Bei Nichterscheinen ohne vorgängige Abmeldung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Ersatzteilnehmende

Ersatzteilnehmende können nach vorgängiger Mitteilung kostenlos gestellt werden, sofern die Kursvoraussetzungen erfüllt sind.

9. Krankheit oder Unfall

Kann eine angemeldete Person aufgrund von Krankheit, Unfall oder eines anderen wichtigen Grundes nicht teilnehmen, wird um frühzeitige Kontaktaufnahme gebeten. Emergency Education kann nach eigenem Ermessen eine Umbuchung auf einen späteren Kurs anbieten. Ein Anspruch auf Umbuchung oder Rückerstattung besteht nicht. Kontakt: info@emergency-education.ch

10. Teilnahme- und Mitwirkungspflicht

Die Teilnehmenden verpflichten sich, den Unterricht pünktlich zu besuchen und aktiv an den theoretischen und praktischen Ausbildungsteilen mitzuwirken. Praktische Übungen sind integraler Bestandteil der Ausbildung. Bei ungenügender Anwesenheit, mangelnder Beteiligung oder vorzeitigem Verlassen des Kurses kann die Ausstellung eines Zertifikats oder einer Kursbestätigung verweigert werden.

11. Gesundheitszustand

Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass sie den gesundheitlichen Anforderungen des jeweiligen Kurses gewachsen sind. Gesundheitliche Einschränkungen, Verletzungen oder Schwangerschaften, welche die Teilnahme an praktischen Übungen beeinflussen können, sind der Kursleitung vor Kursbeginn mitzuteilen. 

12. Sicherheitsbestimmungen

Den Anweisungen der Kursleitung ist jederzeit Folge zu leisten. Insbesondere bei praktischen Übungen mit Reanimation, Patientenlagerungen, Rettungstechniken oder medizinischen Geräten sind die Sicherheitsvorgaben strikt einzuhalten. Emergency Education behält sich vor, Personen aus Sicherheitsgründen von einzelnen Übungen oder ganzen Kurssequenzen auszuschliessen.

13. Ausschluss von Teilnehmenden

Emergency Education behält sich vor, Teilnehmende vom Kurs auszuschliessen. Gründe hierfür können insbesondere sein:

  • Grobe Störung des Unterrichts
  • Wiederholte Missachtung von Anweisungen
  • Aggressives Verhalten
  • Diskriminierendes Verhalten
  • Belästigungen jeglicher Art
  • Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Gefährdung anderer Personen
  • Aus medizinischen Gründen

Bei einem Ausschluss besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kurskosten.

14. Versicherung

Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Für Unfall-, Krankheits-, Haftpflicht-, Diebstahl- oder Sachschäden besteht seitens Emergency Education kein Versicherungsschutz.

15. Haftung

Die Teilnahme an Kursen erfolgt auf eigenes Risiko. Emergency Education haftet ausschliesslich für Schäden, die nachweislich durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Soweit gesetzlich zulässig, wird jede weitergehende Haftung ausgeschlossen. Für persönliche Gegenstände, Fahrzeuge, Garderobe oder sonstige Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Die vermittelten Ausbildungsinhalte dienen der Aus- und Weiterbildung. Sie ersetzen weder medizinische Beratung noch betriebliche Weisungen, gesetzliche Vorschriften oder institutionelle Standards.  Nach Abschluss eines Kurses obliegt die Umsetzung und Anwendung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten ausschliesslich den Teilnehmenden. Emergency Education haftet nicht für Schäden oder Folgeschäden jeglicher Art, die durch die Anwendung, Fehlanwendung, unterlassene Anwendung oder fehlerhafte Interpretation der vermittelten Ausbildungsinhalte entstehen. Die Kursteilnahme und der Erwerb eines Zertifikats begründen weder eine Garantie für den Ausbildungserfolg noch für die fachlich korrekte Ausführung der vermittelten Massnahmen im Einzelfall.

16. Zertifikate und Kursbestätigungen

Zertifikate, Kursausweise und Teilnahmebestätigungen werden nur ausgestellt, wenn die jeweiligen Kursanforderungen erfüllt wurden. Emergency Education behält sich vor, die Ausstellung von Zertifikaten bei:

  • ungenügender Anwesenheit
  • mangelnder Mitarbeit
  • Nichterreichen der Lernziele
  • Verstoss gegen Sicherheitsbestimmungen

zu verweigern. Verlorene Zertifikate können gegen eine Administrationsgebühr erneut ausgestellt werden.

17. Anerkannte Kurse und Zertifizierungen

Werden Kurse nach den Richtlinien von Fachorganisationen oder Zertifizierungsstellen durchgeführt, gelten zusätzlich deren aktuelle Vorgaben. Dies betrifft insbesondere Programme und Anerkennungen von:

  • Swiss Resuscitation Council (SRC)
  • Interverband für Rettungswesen (IVR)
  • Berufsverbänden
  • Behörden
  • weiteren Zertifizierungsstellen

Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, die Anforderungen ihrer Arbeitgeber, Ausbildungsinstitutionen oder Anerkennungsstellen hinsichtlich Anerkennung, Gültigkeit und Rezertifizierung zu überprüfen. Emergency Education übernimmt keine Garantie für die Anerkennung ausgestellter Zertifikate durch Dritte.

18. Kursunterlagen und Urheberrecht

Sämtliche Kursunterlagen, Präsentationen, Skripte, Handouts, Prüfungen, Lerninhalte, Videos und digitalen Ressourcen sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Emergency Education weder vervielfältigt, veröffentlicht, weitergegeben noch kommerziell genutzt werden.

19. Foto-, Video- und Tonaufnahmen

Foto-, Video- und Tonaufnahmen während des Unterrichts und in Kursräumlichkeiten sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Kursleitung und der betroffenen Personen zulässig. Emergency Education kann zu Dokumentations- oder Marketingzwecken Bild- und Videoaufnahmen erstellen. Teilnehmende können der Verwendung ihrer Aufnahmen jederzeit schriftlich widersprechen.

20. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschliesslich zur Kursadministration, Kursdurchführung, Zertifizierung, Rechnungsstellung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen bearbeitet. Die Datenbearbeitung erfolgt gemäss dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschliesslich, soweit dies:

  • gesetzlich vorgeschrieben ist,
  • für Zertifizierungen erforderlich ist,
  • oder für die Durchführung eines Kurses notwendig ist.



21. Elektronische Kommunikation

Die Kommunikation zwischen Emergency Education und den Teilnehmenden kann elektronisch erfolgen. Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, Informationen, Einladungen, Rechnungen, Kursunterlagen sowie Zertifikate auf elektronischem Weg zu erhalten.

22. Referenznennung bei Firmenkunden

Emergency Education darf Firmenkunden als Referenz nennen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich untersagt wurde. Vertrauliche Informationen werden nicht veröffentlicht.

23. Änderungen des Programms

Emergency Education behält sich vor, Kursorte, Dozierende, Unterrichtszeiten oder einzelne Ausbildungsinhalte anzupassen, sofern dadurch das wesentliche Ausbildungsziel nicht beeinträchtigt wird.

24. Änderungen der AGB

Emergency Education behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen. Für bereits gebuchte Kurse gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen AGB.

25. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

26. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von Emergency Education, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.

27. Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 19.9.2026 in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Version verlieren sämtliche früheren Versionen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Emergency Education ihre Gültigkeit.

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